Przejdź do głównej treści

Widok zawartości stron Widok zawartości stron

Pomiń baner

Widok zawartości stron Widok zawartości stron

 

Widok zawartości stron Widok zawartości stron

OKSPO online

Widok zawartości stron Widok zawartości stron

Allgemeines

Die Schule des Polnischen Rechts richtet sich an Juristen (Studenten ab 3. Semester und Absolventen der Rechtswissenschaften), die sich international und anspruchsvoll im Wirtschaftsrecht bilden möchten. Dieses Programm soll Sie praxisnah qualifizieren und fit für den internationalen Rechtsverkehr mit dem größten ostmitteleuropäischen Staat - Polen - machen. Daher unterstützen wir geeignete Absolventen unserer Schule bei der Bewerbung um ein anspruchsvolles Praktikum bei unseren Programmpartnern in Warschau und Krakau (internationale Großkanzleien, Konzerne und renommierte polnische Kanzleien). Besonders reizvoll ist dabei, im Sommer das pulsierende Krakau mit seinem einzigartigen kulturellen Angebot kennen zu lernen.

Die Schule des Polnischen Rechts wird getragen seit 2003 von der Jagiellonen-Universität Krakau, der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und finanziert vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Die bereits sehr enge wissenschaftliche Verbindung Deutschlands mit Polen ist eingebettet in die zunehmende Internationalisierung des rechtswissenschaftlichen Studiums. Sie ist ein wichtiger Aspekt der juristischen Ausbildung und der rechtsberatenden Berufe, besonders wegen der Exportstärke der deutschen Wirtschaft. Dies realisieren die Universitäten Krakau, Mainz und Heidelberg bisher mit zwei gemeinsamen Programmen: seit 1997 mit der Schule des Deutschen Rechts und in Jahren 2002-2010 mit dem Europäischen Graduiertenkolleg (EGK). 

Die Schule des Polnischen Rechts ist sowohl ein eigenständiger Ausbildungskurs als auch ein wesentlicher und anrechenbarer Teil des LL.M.-Programms, das seit 2008 an der Juristischen Fakultät der Jagiellonen-Universität Krakau durchgeführt wird (Polens erstes und bisher einziges LL.M.-Programm). Personen mit 1. Staatsexamen können sich sowohl für die Schule als auch für das LL.M.-Programm bewerben. Studentische Absolventen der Schule können aber auch nach Ablegung ihres Staatsexamens in Deutschland den Abschluss der Schule für das LL.M.-Programm anrechnen lassen, und müssen dann nur noch das zweite LL.M.-Semester absolvieren, in dem ein kompaktes Wochenendseminar an der Jagiellonen-Universität zu besuchen und eine LL.M.-Arbeit zu verfassen ist.