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Stipendium

Exklusiv für die Schule des Polnischen Rechts bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD, Bonn und NAWA (polnische Nationale Agentur für Akademischen Austausch) Stipendien für maximal 20 Teilnehmer an.

Stipendienleistungen:

a) Befreiung von Kursgebühren (Kostenübernahme für juristisches Fachprogramm, Sprachkurs, landeskundliche Vorträge, Verwaltungsaufwand)

b) Reisekostenpauschale i.H.v. 300 € 

c) Stipendium zur Deckung der Lebensunterhaltungskosten - 2500 PLN pro Monat von März bis einschl. Juni 2024 (4 Monate).

Stipendienvoraussetzungen:

a) BewerberIn ist StudentIn oder junge(r) AbsolventIn der Rechtswissenschaften (der Zeitpunkt des 1. Juristischen Staatsexamens darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen) an einer deutschen Hochschule und besitzt die deutsche bzw. deutsche und polnische Staatsangehörigkeit.

b) Allgemeine Bewerbungskriterien für die Schule des Polnischen Rechts

Stipendium bei der Teilnahme am LL.M.-Programm:

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Bewerbung um Aufnahme in das LL.M.-Programm sich zusätzlich für ein Stipendium im Rahmen des Programmteils Schule des Polnischen Rechts zu bewerben. Dieses Stipendium – neben der Stipendienleistungen für die Schule des Polnischen Rechts - deckt auch die Teilkosten des LL.M.-Programms in Höhe von 6.000,00 PLN ab. Die von den LL.M.-Teilnehmern zu entrichtende Studiengebühr in Höhe von 18.000,00 PLN verringert sich dann entsprechend auf 12.000,00 PLN. Die LL.M.-Bewerber sollten daher - neben der Bewerbung um die Aufnahme in das LL.M-Programm – noch einen vollständigen Bewerbungsantrag um ein DAAD-Stipendium im Rahmen der Schule des Polnischen Rechts einreichen.

WICHTIG:

Die Stipendienzusage und -auszahlung erfolgt VORBEHALTLICH:

  • der Mittelfreigabe durch das Bundesministerium für Bildung an den DAAD,
  • des Abschlusses eines Zuwendungsvertrages mit dem DAAD und
  • der positiven Entscheidung des polnischen Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass erfahrungsgemäß die Reisekosten und die erste Stipendienrate erst am Ende des Monats April ausgezahlt werden, da sich das Stipendium aus bundesdeutschen Mitteln und aus polnischen Mitteln zusammensetzt.