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Allgemeines

Ein LL.M. ist eine international anerkannte postgraduelle akademische Bezeichnung, und erfordert in der Regel den Abschluss eines einjährigen Universitätsprogramms (www.llm-giude.com). Es gibt keine universelle Definition für die Bezeichnung LL.M. Insbesondere in den USA und Deutschland steht LL.M. für Programme, die ausländische Juristen mit den heimischen Grundsätzen der Rechtswissenschaft vertraut machen.

LL.M. ist die Abkürzung des lateinischen Legum Magister. Dies bedeutet Magister der Rechtswissenschaften. In der lateinischen Sprache wird die Pluralform eines Wortes verkürzt, indem man den ersten Buchstaben verdoppelt. Demgemäß ist "LL" abgekürzt für „Rechstwissenschaften”. Legum ist die Genitiv Pluralform des lateinischen Wortes lex, was ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichnet, im Unterschied zum generellsten Begriff jus, wovon das Wort juris und das moderne englische Wort „justice” abgeleitet sind.

Das postgraduierte deutschsprachige Aufbaustudium „Polnisches Wirtschaftsrecht für Ausländische Juristen“ ist eingerichtet als offizieller Postgraduiertenstudiengang (studia podyplomowe) durch den Senat der Jagiellonen-Universität. Es hat zum Ziel, Chancen zu vermitteln, deren Wahrnehmung jungen Juristen eine hervorragende Positionierung auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Es richtet sich an deutschsprachige Juristen mit (mindestens) dem 1. Juristischen Staatsexamen (oder mit vergleichbarem Abschluss).

Ein wesentlicher Teil des LL.M.-Programms ist die Schule des Polnischen Rechts. Sie ist zwar ein eigenständiges Programm der Jagiellonen-Universität Krakau, bildet aber gleichzeitig den Kursinhalt für das erste LL.M.-Studiensemester, und die im Rahmen der Schule erbrachten Leistungen sind voll für das LL.M.-Programm anrechenbar. Auch das DAAD-Stipendium im Rahmen der Schule kann zur Teilbefreiung von Studiengebühren führen.