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Termine und Programm

Das LL.M.-Programm beginnt Anfang März des jeweiligen Studienjahres (am Tage des Beginns der Schule des Polnischen Rechts) und dauert zwei Semester, also bis Ende Februar des Folgejahres. Das Programm besteht aus zwei Blöcken. Im Falle der Anrechnung von in der Schule des Polnischen Rechts erbrachten Leistungen, können Absolventen der Schule des Polnischen Rechts (alle Jahrgänge seit 2003) den zweiten Block des LL.M.-Studiengangs jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres ableisten.

a) Juristischer Fachkurs in deutscher Sprache mit 230 Stunden

b) Intensivsprachkurs Polnisch für Anfänger und Fortgeschrittene; 80 Stunden in Kleingruppen, begleitend zum Rechtskurs, 5 ECTS-Punkte

c) Landeskundliche Vorträge und Exkursionen: Sprach-, Kultur- und Fachveranstaltungen zu verschiedenen Themen und Orten (optionale Exkursionen teilweise gegen Bezahlung): 28 Stunden

d) Intensiv-Vorlesungen zum deutschen Recht (fakultativ) finden statt im Rahmen der Schule des Deutschen Rechts an der Jagiellonen Universität Krakau; wöchentlich acht Stunden en block. Dozenten sind Hochschullehrer der Juristischen Fakultäten der Universitäten Mainz und Heidelberg. Die juristische Fakultät der Krakauer Universität verfügt zudem über eine deutsche Rechtsbibliothek- die umfangreichste in Polen- zur Vertiefung und Festigung der deutschen Rechtskenntnisse während des Auslandsaufenthaltes.

Im zweiten Semester des LL.M.-Programms findet in Krakau ein zweitägiges Intensiv-Diplomseminar (Anwesenheitspflicht) statt. Die Vorträge umfassen u.a. Zugang zu und Anwendung von polnischen Fachliteratur und Rechtsprechung sowie Art und Weise der Vorbereitung und Durchführung von Recherchen und wissenschaftlicher Arbeit sowie Konsultationen mit dem wissenschaftlichen Betreuer. Zudem erfolgt im zweiten LL.M.-Semester die Abfassung (keine Anwesenheitspflicht in Krakau) einer mindestens 30-seitigen Diplomarbeit im Bereich des polnischen Wirtschaftsrechts.

a) Umfang

Die Länge der Diplomarbeit soll mindestens 30 Seiten umfassen, bei 1,5 Zeilenabstand, 12-Punkte Times New Roman-Schrift und üblichem Rand.

b) Thema, Rechtsgebiet

Das Thema der LL.M.-Arbeit kann aus einem der folgenden Rechtsgebiete in Absprache mit den Kursverantwortlichen ausgewählt werden:

·       Gesellschaftsrecht

·       Allgemeines Zivilrecht

·       Schuldrecht

·       Europäisches Vertragrecht

·       Insolvenzrecht, Verbraucher Insolvenzrecht

·       Sachenrecht

·       Arbeitsrecht

·       Öffentliches Wirtschaftsrecht (Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Vergaberecht)

·       Verfassungsrecht

·       Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozessrecht

c) Sprache

Die Diplomarbeit ist grundsätzlich in polnischer Sprache anzufertigen. In Ausnahmefällen ist auf Antrag hin, einem Teilnehmer, der der polnischen Sprache nicht fließend mächtig ist, im Einvernehmen mit dem wissenschaftlichen Betreuer und dem Leiter des Aufbaustudiengangs, gestattet, die Diplomarbeit in deutscher Sprache anzufertigen.

d) Betreuer

Die Vorbereitung der Diplomarbeit im Bereich des polnischen Wirtschaftsrechts erfolgt unter Aufsicht eines wissenschaftlichen Betreuers. Dieser wird ausgewählt im Einvernehmen mit dem Leiter des LL.M.-Programms.

Die LL.M.-Abschlussnote ist eine Durchschnittsnote aller bei Lehrveranstaltungen erzielten Noten (ohne Polnisch Sprachkurs) und der Note der Diplomarbeit, im Verhältnis 3:1 (drei zu eins). Der erfolgreiche Abschluss des LL.M.-Studienganges verlangt jeweils den Abschluss der Lehrveranstaltungen im ersten Semester, den Abschluss des Diplomseminars im zweiten Semester, den Abschluss des Polnisch Sprachkurses im ersten Semester sowie eine positive Bewertung der Diplomarbeit im zweiten Semester.

Das Programm ist abgeschlossen mit der Bewertung der LL.M.-Arbeit durch den wissenschaftlichen Betreuer. Die Arbeit ist bis Ende Februar einzureichen, die Bewertung der Arbeit erfolgt im März, die Abschlussbestätigung wird in der Regel spätestens bis Ende Mai erteilt.

Die Absolventen erhalten ein Abschlusszeugnis des postgraduierten Aufbaustudiums (auf Polnisch) sowie eine Auslegungsklausel zur LL.M.-Bezeichnung.